Ab 2025 steht für Unternehmen in Deutschland eine neue Herausforderung an: die Einführung der E-Rechnung! Ab dem 1. Januar 2025 müssen Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen verpflichtend elektronisch übermittelt werden.
Bei ihrer Einführung muss zwischen eingehenden und ausgehenden Rechnungen unterschieden werden. Der Empfang von E-Rechnungen ist bereits ab dem 1. Januar 2025 zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend, für den Versand bestehen Übergangsregelungen.
Elektronische Rechnungen werden in einem strukturierten elektronischen XML-Format ausgestellt, das an die EU-Norm EN 16931 angelehnt ist. Dieser einheitliche Standard ermöglicht den elektronischen Empfang sowie die Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen.
Was bedeutet das für österreichische Unternehmen?
Obwohl die Pflicht zur elektronischen Rechnung für österreichische Unternehmen noch nicht gilt, wächst auch für sie bereits der Druck, da die EU-ViDA-Richtlinie (VAT in the Digital Age) – geplant ab 2028 – eine digitale Berichterstattung und strukturierte, elektronische Rechnungsstellung innergemeinschaftlich vorsieht. Daher empfiehlt es sich auch für diese Betriebe, sich bereits jetzt mit der Einführung der E-Rechnung auseinanderzusetzen.
Rechnungen empfangen & verarbeiten
Der Empfang und die Verarbeitung von strukturierten E-Rechnungen im XML-Format erfolgt in der WinLine FIBU und der WinLine FAKT mit dem Modul WinLine BELEG PRO.
Rechnungen gesetzmäßig archivieren
Das WinLine ARCHIV ermöglicht Ihnen die Archivierung und erfüllt so auch die Anforderungen der Unveränderbarkeit bei elektronischen Rechnungen.
Elektronische Rechnungen versenden
Zusätzlich zu strukturierten elektronischen Rechnungen können Sie mit diesem Modul ebenfalls die in Deutschland gängigen Standards „XRechnung“ und „ZUGFeRD (Factur-X)“ abbilden.